Formulare, Vertraege und Informationen zum Download.
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Beschreibung der Mitgliedschaft in der WU Nürnberg-Ost.
Die Genossenschaft ist für alle Bürgerinnen und Bürger offen.
Als Mitglied aufgenommen werden, kann man nur in folgenden zwei Fällen:
Das bestehende Mitglied stellt einen schriftlichen Antrag zur Aufnahme
als Mitglied für seinen Ehepartner und/oder volljährige Kinder.
Nach einer positiven Entscheidung des Vorstandes wird die Beitrittserklärung unterzeichnet.
Bei der Anmietung einer WU-Wohnung entsteht durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung eine Mitgliedschaft.
Schriftliche Kündigung mit 3 Monaten Frist zum Jahresende. Das Geschäftsguthaben wird im Folgejahr bis zum 30.06. ausgezahlt.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses kann die Mitgliedschaft bestehen bleiben. Nach erfolgter Kündigung erfolgt in der Regel keine erneute Aufnahme.
Einmalig 25 € Aufnahmegebühr + mindestens 1 Geschäftsanteil à 250 €. Bei einer Wohnungsanmietung richtet sich die Anzahl der Pflichtanteile nach der Wohnungsgröße (siehe oben).
Eine Übertragung auf Ehepartner oder volljährige Kinder ist auf Antrag möglich – nach positiver Entscheidung des Vorstands.
Das Geschäftsguthaben wird im Folgejahr nach Kündigung bis zum 30.06. ausgezahlt.
Ja, sofern Sie über ein bestehendes Mitglied (z.B. Ehepartner/Kind) als Antrag aufgenommen werden. Eine direkte Mitgliedschaft ohne Mietverhältnis ist andernfalls i.d.R. nicht möglich.
Ja – aktuell 4 % Dividende, jährlich von der Mitgliederversammlung beschlossen.